Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lang Immobilien GmbH (AGB)

Diese Geschäftsbedingungen und ortsübliche Provisionssätze entsprechen den Gepflogenheiten der Immobilienmakler im Land Hessen.
Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemeinen kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche, unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen für Wohn – und Gewerbeimmobilien sowie Grundstücke, gerichtet.

1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des vorliegenden Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den angegebenen Bedingungen und Bestimmungen zustande.

2. Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den jeweiligen Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 7 Wochentagen dies schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.

3. Behandlung von Angeboten
a) Angebote und Mitteilungen der Lang Immobilien GmbH, aus denen die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages hervorgeht, sind ausschließlich für den Adressaten bzw. Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Lang Immobilien GmbH an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Provision.
b) Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der Lang Immobilien GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Wochentagen schriftlich mitzuteilen.

4. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Provision
Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Die Provision beträgt bei An- und Verkauf von Einfamilienhäusern (ggf. mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen berechnet vom notariell vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 % inkl. MwSt. | bei Grundstücken und Häuser ab 2 Wohneinheiten (nicht Einliegerwohnung) 5,95 % inkl. MwSt. vom Käufer, bezogen auf den notariellen Gesamtkaufpreis | bei Erbbaurechten von Einfamilienhäusern (ggf. mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen, berechnet vom notariellen Gesamtkaufpreis, vom Grundstückseigentümer (bzw. Verkäufer) und Erbbauberechtigten (bzw. Käufer) jeweils 3,57 % inkl. MwSt. | bei Erbbaurechten von Grundstücken und Häuser ab 2 Wohneinheiten (nicht Einliegerwohnung) 5,95 % inkl. MwSt. vom Erbbauberechtigten (bzw. Käufer) 5,95 % inkl. MwSt. vom notariellen Gesamtkaufpreis | bei Vorkaufsrechten: berechnet vom Verkehrswert des Objektes (zahlbar vom Berechtigten) 1,19 % inkl. MwSt. | bei Vermietung/ Verpachtung zahlbar vom Vermieter/Verpächter, bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. 19 % MwSt.| bei Gewerberäumen vom gewerblichen Mieter bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, eine Mindestgebühr von 3,57 Monatsmieten inkl. 19 % MwSt. und bei einer Vertragsdauer von mehr als 5 Jahren, berechnet von der jeweils sich ergebenden Netto – Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme dann 3,57 % inkl. 19 % MwSt..
Die Provision ist für den Nachweis und/oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit der Tätigung des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar spätestens 7 Wochentage nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc.. Die im jeweiligen Objektangebot stehenden Provisionssätze stehen in Ihrer Gültigkeit über den vorstehend genannten Provisionssätzen.

6. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages, entspricht der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig.

7. Vertragsabschluss
a) Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis und/oder die Vermittlung der Lang Immobilien GmbH ist zu deren Gunsten eine Provision verdient und fällig. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglichen angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich gleichwertig oder identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer, als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. (z.B. Kauf statt Miete; Erbbaurecht statt Kauf).
b) Die Lang Immobilien GmbH hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der Lang Immobilien GmbH, so ist ihr vom Auftraggeber oder Käufer unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Lang Immobilien GmbH auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.
c) Nimmt der Auftraggeber von seinem Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, die Lang Immobilien GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren.

8. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht der Lang Immobilien GmbH auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von ihr vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

9. Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

10. Haftung
Unsere Objektbeschreibungen werden aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Information nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

11. Schlussbestimmungen
Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Vollkaufleute gilt Frankfurt am Main als vereinbart.